Fragen, Antworten und Informationen
- Ausbildung von Ersthelfern in Betrieben
- Fortbildung von Ersthelfern in Betrieben
- Schulung von Lehrkräften und Erziehern in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Der Kurs dauert 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (i.d.R. 8.00 – 15.30 Uhr). Es besteht die Möglichkeit den Kurs auf zwei Tage á 4 Stunden aufzuteilen.
In der Regel zahlen die Unfallversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften diese Schulungen. Bitte klären Sie die Kostenübernahmne vorab. Weitere Informationen erhalten Sie hier oder auf Anfrage.
Für Selbstzahler kostet der Kurs in Zerbst/Anhalt und Umgebung 50,00 € pro Person. (Preis regional abweichend; auf Anfrage)
Das Abrechnungsformular können Sie hier downloaden.
Den Schulungsort entnehmen Sie bitte der Beschreibung Ihres gebuchten Kurses/ Standortes.
Ab 12 Teilnehmern halten wir die Schulungen auch gern in Ihren Seminarräumen ab.
Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Kurses ein Zertifikat, welches Sie zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber nutzen können. Die Zertifikate sind durch die Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften zugelassen.
Bei Verlust Ihres Zertifikats melden Sie sich bitte über das Kontaktformular unter Angabe von:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- Anschrift, PLZ, Ort
- Wann und wo Sie am Kurs teilgenommen haben.
Wir schicken Ihnen dann ein neues Zertifikat zu.
Es gibt sogar die Pflicht den Teilnehmern am Ende des Kurses ein Handout auszuteilen, in dem sie zu Hause alles nocheinmal nachlesen können.
Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Alle Kurse finden in deutscher Sprache statt. Für eine erfolgreiche Teilnahme ist es also unerlässlich die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen.
Benötigen Sie einen Kurs in einer anderen Sprache?
Wenn Sie eine Person kennen, die die Kurse in Ihre Sprache übersetzt und genügend Mitstreiter finden (mindestens 12), können wir den Kurs gemeinsam in Ihrer Sprache anbieten.
Bitte beachten Sie die besonderen Abrechnungsformulare bei folgenden Unfallversicherungsträgern:
- Unfallkassen der Länder
- Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)